Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule "Islandpferdehof Hainbuche" (nachfolgend Reitschule genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Kursteilnahmen, für die Verträge zwischen dem Landwirtschaftlichen Betrieb "Islandpferdehof Hainbuche" (nachfolgend Pferdepension genannt) und dem Einsteller zur Pferdepension, für Veranstaltungen im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft im "Island Pferde Freunde Verein Oberhessen Romrod e.V." (nachfolgend Verein genannt) und für alle Personen die sich auf dem Pferdehofgelände aufhalten.
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht, bzw. die Veranstaltung von Kursen mit und ohne Übernachtung. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Bei der Buchung von Ferienkursen ist es ausreichende die Buchung im Reitbuch durchzuführen, der Vertrag kommt dann mit Zahlung des Kurspreises zustande.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Stammplätze werden ausschließlich an Abo Kunden vergeben, die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Reitunterricht beinhaltet sowohl praktische (Reiten, Bodenarbeit, Pferdepflege,..) als auch theoretische Unterrichtseinheiten, sowie die Gestellung von Schulpferden. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Die Versorgung der Pferde findet bei den Einzelstunden und im Pony Club selbstständig vor und nach der Reitstunde statt. Der Reiter hat eine ordnungsgemäße Versorgung zu gewährleisten und muss sich hierzu rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einfinden. Wir empfehlen mindestens 30 min vor und nach der Reitstunde einzuplanen. Je nach Witterungsbedingungen und Jahreszeit kann sich dieser Zeitraum verlängern.
Bei den Pony-Kindergarten und Mini Pony Club 1-3 Angeboten werden die Pferde gemeinsam im Rahmen der Unterrichtseinheit vorbereitet. Ebenso in den "Start XXL" Stunden im Erwachsenen Einsteiger / Wiedereinsteiger Bereich und in der Einzelstunde Kinder 1:1.
Für einen ordnungsgemäßen und artgerechten Unterricht ist es notwendig pünktlich zum Termin anwesend zu sein. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber oder trödeln- können nicht nachgeholt werden.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
Der Gegenstand des Vertrages wird im gesonderten Pensionspferdevertrag abgebildet.
gemäß Satzung IPFOR e.V.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/ die Inhaber der Personensorge für minderjährige Reiter, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehören insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Reitschule haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungshilfen verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Das Betreten von Pferdeboxen, Paddocks oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.
Es wird darauf hingewiesen durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Geld, Handys oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen. Die Aufsicht des Reitlehrers endet nach dem Reitunterricht.
Reitplätze, Paddocks, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet. Streicheln der Pferde durch die Zäune ist untersagt.
Alle Reiter müssen beim Reiten im Reitunterricht einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Die Helmpflicht auf der Anlage gilt auch für Einsteller und Fremdreiter. Der Reithelm muss ohne zu wackeln oder zu rutschen auf dem Kopf sitzen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen oder gekauft werden. Es wird empfohlen den Helm spätestens alle 8 Jahre, bei intensiver Nutzung alle 3-5 Jahre auszutauschen, außerdem nach einem Sturz.
Die Reithelme von Decathlon (Fouganza) sind in unserer Reitschule untersagt, da sie keinen ausreichenden Schutz bieten. Falls diese dennoch getragen werden, schließen wir eine Haftung komplett aus, da wir Sie hiermit darauf hingewiesen haben.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose oder Jodhpur, Stiefelletten mit Chaps (oder Jodhpur) oder Reitstiefel. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen bzw. ist bei Kindern und Jugendlichen Pflicht. Die Oberbekleidung muss eng anliegen und darf nicht zu lang sein. Lange Haare müssen während des gesamten Reitunterrichts (Putzen und Versorgen eingeschlossen) mindestens zu einem Zopf zusammen gebunden werden, besser ist ein geflochtener Zopf oder ein Dutt. Während des gesamten Reitunterrichts (Putzen und Versorgen eingeschlossen) ist das Tragen von Schmuck verboten. Dies umschließt insbesondere Ringe, Ketten, Armbänder und hängende Ohrringe und dergleichen.
Das Tragen von Sicherheitswesten ist nicht vorgeschrieben aber empfehlenswert, es ist sicher zu stellen, dass die Sicherheitsweste optimal passt.
Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Weitere gesundheitliche oder Ernährungstechnische Besonderheiten sind besonders im Rahmen der Kurse mit Übernachtungangeboten notwendig bei Buchung an zu zeigen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 85kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das Reitabo wird vom Betrieb per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Etwaige Rückbuchungsgebühren sind vom Kunden zu tragen, im Falle einer Rückbuchung wird beim nächsten Rechnungslauf die Gebühr und der zurückgebuchte Betrag mit eingezogen. Die Gebühr bei den Monatsabos gilt für die Buchung des Stammplatzes und ist eine Mischkalkulation basierend auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
gemäß Beitragsordnung IPFOR e.V.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten, bei den Kinderabos kann entsprechend Guthaben auf die Ferienkarte gebucht werden. Die Entscheidung liegt beim Betrieb. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (individuell je nach Angebot) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Der Teilnehmer hat aber bei frühzeitiger Stornierung die Möglichkeit einen Platz in einer anderen Gruppe zu buchen, sofern ein freier Platz verfügbar ist.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Sollten mehrerer Reiter einer Gruppenstunde mit Stammplätzen absagen behält sich die Reitschule vor den verbliebenen Teilnehmern nach Absprache einen zeitnahen Ersatztermin zu buchen.
Die Reitstunden finden außerhalb der hessichen Ferien immer am gleichen Wochentag zur gleichen Zeit statt (Stammplatzbuchung). An Feiertagen und in den Ferien findet kein regulärer Unterricht statt. Die Reitschulabo Inhaber bekommen, in Form einer Ferien-Wertkarte, Guthaben für Ferienangebote bereit gestellt und können dieses individuell in den Ferien für spezielle Angebote nutzen. Das Guthaben ist nur im laufenden Kalenderjahr in den Oster-, Sommer- und Herbstferien nutzbar und bedingt einen ungekündigten Reitschulvertrag. Das Guthaben kann nicht ausgezahlt werden.
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Vertragsbereitstellung und Stammplatzvergabe im Reitbuch und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Quartalsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform, für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.
Der Kunde verzichtet besusst auf die 14-tägige Widerrufsfrist, falls der Vertrag im laufenden Monat bereitgestellt und genutzt wird. Eine Nutzung entsteht mit dem Zeitpunkt der Stammplatzvergabe und bezieht sich auf den gesamten Kalendermonat.
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt per Überweisung. Die Kursplätze werden in Reihenfolge der Überweisungseingänge vergeben.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Hof erfragt werden.
Veranstaltungen können bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenneutral abgesagt werden, danach werden Stornogebühren wir folgt fällig:
Bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40€; bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Preis des Kurses zu entrichten oder ein Ersatzteilnehmer zu stellen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes hat der Gast keinen Anspruch auf Ersatz für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
Sollte nach Ablauf der Anmeldefrist die Mindestteilnehmeranzahl bei Veranstaltungen nicht erreicht sein, behält sich der Islandpferdehof Hainbuche das Recht vor die Veranstaltung abzusagen. Geleistete Anzahlungen werden als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
gemäß Satzung und Beitragsordnung IPFOR e.V.
Die Reitschule, die Pferdepension und der Verein dürfen Bildmaterial zu Werbezwecken verwenden.